NRW Erlass gilt auch im Garten!

Lieber Mitglieder, bitte beachtet, dass sich der NRW Erlass vom 22.03.2020 auch auf den Besuch und die Nutzung im Kleingarten bezieht!

[…Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen, …]

[…Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt …]

Quelle: www.mags.nrw  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.