Coronaschutzverordnung

Liebe Mitglieder, liebe Fußgänger,
wir weisen nochmals darauf hin, das in unserer Gartenanlage auf den schmalen Nebenwegen und auf dem Gelände des
Gemeinschaftshauses eine Maskenpflicht gilt, da sich dort begegnende Menschen den Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können. Die Inzidenz liegt im EN-Kreis z.Z. bei 27,2, das heißt:

Stufe 1 / 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
  • Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten
    erlaubt.

Wer beim Verstoß der Coronaregeln erwischt wird (es soll verschärft von der Polizei und den Ordnungsbehörden kontrolliert werden), muss in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen.

Außerdem ist auf den schmalen Wegen sowie im Bereich des Gemeinschaftshauses unbedingt Maske zu tragen.

 Coronaschutzverordnung 2.6.2021

Gartenplan und Maskenpflicht 2021